1. Allgemeine Zielsetzung der Realschule

1.1

Die Realschule hat die Aufgabe, eine Bildung zu vermitteln, die nicht nur den Einstieg in jeden Lehrberuf, sondern darüber hinaus den Aufstieg in verantwortliche Stellen von Wirtschaft und Verwaltung ermöglicht. In sechs Jahren erfolgt eine abgeschlossene Schulausbildung, die die Schülerinnen und Schüler fördert, aber auch fordert. Neben dem Erwerb eines breit angelegten fachlichen Wissens wird großer Wert auf individuelle Erziehung zu selbständigem und eigenverantwortlichem Denken und Handeln gelegt, wobei dem Einüben sozialer Verhaltensformen besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird. Die Verbindung von Theorie und Praxis, sozialem Engagement und der Einbettung des schulischen Lebens in das örtliche Umfeld tragen zu einem Schulklima bei, das erfolgreiche Erziehungsarbeit gewährleisten soll.

1.2 Der Unterricht der Realschule
Der Unterricht der Realschule unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzung wesentlich von dem der Grundschule. Nicht mehr der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin gibt einen großen Teil der Stunden; vielmehr verteilt sich der Unterricht wegen der größeren Zahl der Fächer auf mehrere Lehrkräfte. Nach den Richtlinien der Realschule sind handlungsorientierte und fächerübergreifende Unterrichtsformen wesentlicher Bestandteil der schulischen Arbeit.

1.3 Die Fächer
In der 5. Klasse werden die folgenden Fächer vermittelt: Deutsch, Mathematik, Englisch, Biologie, Physik, Erdkunde, Politik, Religionslehre, Musik, Kunst, Sport / Schwimmen. Ab der 6. Klasse wird Geschichte und Französisch unterrichtet. In der 7. Klasse kommt das Fach Chemie hinzu. Bei der Versetzung in die 7. Klasse und die 9. Klasse ergeben sich viele Wahlmöglichkeiten (siehe Differenzierung 1.5.)

1.4 Die Erprobungsstufe
Durch Zusammenarbeit mit den Grundschulen versucht die Realschule, die schwierige Übergangsphase zu erleichtern. In vierteljährlichen Erprobungsstufenkonferenzen werden Lernfortschritte und Sozialverhalten der Kinder besprochen. Durch die inzwischen verbindlich vorgeschriebenen Lernstandserhebungen – derzeit in den 4. GS Jahrgängen – ist erfreulicherweise eine bessere Aussage über den an der GS erreichten Wissensstand zu erwarten.

Die Jahrgangsstufen 5 und 6 bilden als Erprobungsstufe eine pädagogische Einheit. Darin findet eine Versetzung zunächst nicht statt; es werden lediglich Empfehlungen für die weitere Schullaufbahn gegeben. Erst beim Übergang von der 6. in die 7. Klasse wird eine Versetzung oder ggf. ein Schulformwechsel nach Beratung der Eltern ausgesprochen.


1.5 Differenzierung, Wahlpflichtbereich

1.5.1 Differenzierung, Wahlpflichtbereich I
Ab der 7. Klasse beginnt die Neigungsdifferenzierung. Die Schülerinnen und Schüler können sich ein Fach mit vier Wochenstunden Unterricht aus den folgenden Bereichen aussuchen: Französisch, Naturwissenschaften und Informatik, Sozialwissenschaften, Musik und Kunst. In den anderen Fächern bleibt der Klassenverband erhalten. Nach der Wahl ist die Teilnahmepflicht bis zum Ende der Realschulzeit verpflichtend; das Wahlpflichtfach wird als versetzungswirksames Hauptfach gewertet, darin werden auch Klassenarbeiten gefordert. Im laufenden Schuljahr werden die folgenden Fächer unterrichtet: Französisch, Sozialwissenschaften, Biologie, Informatik, Kunst und Musik.

1.5.2 Differenzierung, Wahlpflichtbereich II
In Klasse 9 und 10 wird im Wahlpflichtbereich II ein zweistündiges weiteres Wahlpflichtfach angeboten, in dem Lerninhalte aller Fächer ergänzt oder vertieft werden. Im laufenden Schuljahr finden beispielsweise statt: Plastisches Gestalten, HTML Website, Ballspiele, Sportspiele, Online-Zeitung, Technik AG Zweirad (Fahrrad, Mofa, Motoren).
Hinweis: WPFII ist für das nächste Schuljahr nicht mehr vorgesehen.

1.6 Abschlüsse
Mit der Versetzung in die 10. Klasse erwerben die Schülerinnen und Schüler den Hauptschulabschluss und nach erfolgreichem Besuch der 10. Klasse schließlich die Fachoberschulreife, die das eigentliche Ziel der 6jährigen Schulzeit der Realschule ist. (Hinweis: Das neue Schulgesetz sieht am Ende des Schuljahres eine Abschlussprüfung vor). Mit der Fachoberschulreife stehen den Absolventen viele Möglichkeiten offen; z.B.:

1.6.1 Lehrvertrag
in Handwerk, Handel, Verwaltung, technischen und pflegerischen Berufen.

1.6.2 Übergang zur Fachoberschule
Die Fachoberschulen (z.B. Höhere Handelsschule, Berufskollegs) können mit der Fachhochschulreife (Fachabitur) abgeschlossen werden.

1.6.3 Übergang in die Differenzierte Oberstufe des Gymnasiums
Der unmittelbare Übergang in die differenzierte Oberstufe ( Kl. 11 ) ist mit einem Qualifikationsvermerk der Realschule unproblematisch und ermöglicht den Erwerb des Abiturs.
Dieser Abschluss ist mit einem guten Zeugnis erreichbar.
Hinweis: Durch die Verkürzung auf 12 Schuljahre bis zum Abitur ist für unsere Schüler nicht mehr an jedem Gymnasium ein solcher Übergang möglich, sondern nur an Schulen, die eine dreijährige Oberstufe bilden.